Ob im Klinikalltag oder in der Praxis – kollegiale Rücksprachen sind fester Bestandteil ärztlichen Handelns. Gerade bei komplexen Fällen, ungewöhnlichen Befunden oder diagnostischer Unsicherheit holen viele von Ihnen regelmäßig fachlichen Rat bei Kolleginnen und Kollegen ein.
Was bisher meist telefonisch und ohne Dokumentation erfolgte, ist medizinisch sinnvoll und kann nun mit der Einführung klarer gesetzlicher Regelungen heute als Telekonsil strukturiert, rechtssicher und abrechnungsfähig erfolgen. Das gilt sowohl für gesetzlich als auch privat versicherte Patienten – insbesondere bei Nutzung DSGVO-konformer Plattformen wie Omnidoc.
Was ist ein Telekonsil?
Ein Telekonsil ist die synchrone oder asynchrone Kommunikation zwischen einem einholenden Arzt, Psychotherapeuten oder Zahnartz und einem Konsiliararzt oder -zahnarzt. Dabei tauschen sie sich auf elektronischem Weg über eine patientenbezogene, medizinische Fragestellung aus. Die Kommunikation umfasst sowohl die Übermittlung der Fragestellung als auch deren Beantwortung.
Abgrenzung zu anderen telemedizinischen Verfahren:
- Videosprechstunde: direkter Arzt-Patienten Kontakt
- Tumorboard / Fallkonferenz: multiprofessionelle Falldiskussion im Team
- Telemonitoring: kontinuierliche Gesundheitsüberwachung über Zeit
Telekonsile werden über datenschutzkonforme Plattformen wie Omnidoc durchgeführt – eine entscheidende Voraussetzung, um Patientendaten rechtssicher zu übermitteln und die Vergütung korrekt durch zu führen.
Regulatorische Entwicklungen in Deutschland
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurde der Weg für telemedizinische Anwendungen geebnet und deren Bedeutung für die Regelversorgung hervorgehoben. Heute besteht ein klar geregelter Rahmen zur Vergütung von Telekonsilen – sowohl im gesetzlichen als auch im privaten Krankenversicherungssystem.
Seit dem 1. Oktober 2020 dürfen alle Ärzte – einschließlich Fachärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte – an Telekonsile durchführen. Auch nicht-ermächtigte Krankenhausärzte können ein Telekonsil beantworten.
Die Vergütung von Telekonsilen
Die Abrechnung eines Telekonsils hängt davon ab ob der Patient gesetzlich oder privat versichert ist.
Wenn der Patient gesetzlich versichert ist (GKV):
- Anfragende Arzt: Abrechnung über GOP 01670, Vergütung 13,63 €
- Konsilgebende Arzt:
- Bis 10 Minuten: GOP 01671, 15,86 €
- Für jede weitere 5 Minuten: GOP 01672, 8,06 €
- Telekonsile werden extrabudgetär vergütet – unabhängig vom Quartalsbudget (RLV).
- Pro Behandlungsfall sind zwei Telekonsile pro Quartal abrechenbar.
Wenn der Patient privat versichert ist (PKV):
- Beide beteiligten Ärztinnen/Ärzte rechnen über GOÄ-Ziffer 60 ab.Die Höhe richtet sich nach der höhe des Satzes:
- Grundsatz (1,0-fach): 6,99 €
- Standardsatz (2,3-fach): 16,09 €
- Höchstsatz (3,5-fach): 24,48 €
- Für PKV-Versicherte besteht keine Begrenzung hinsichtlich Anzahl oder Häufigkeit von Telekonsilen.
Führt der fachärztliche Austausch zu einer Überweisung, etwa vom Hausarzt zum Facharzt, kann zusätzlich die Pauschale für den Hausarztvermittlungsfall abgerechnet werden.
Die Vergütung liegt hier aktuell bei 10,99 Euro (EBM-Ziffer 03008, Stand Q2/2024). Damit ergänzt sie die Telekonsil-Vergütung sinnvoll und stärkt die Rolle der hausärztlichen Koordination.
Übersicht der Abrechnungsziffern

Warum eine Plattform wie Omnidoc nutzen?
Omnidoc bietet eine datenschutzkonforme, dokumentationssichere und medizinisch-professionelle Alternative zu informellen Kommunikationswegen wie Telefon oder Messenger. Die Plattform erfüllt alle Anforderungen der DSGVO und ermöglicht eine korrekte Abrechnung nach EBM (GKV) und GOÄ (PKV). Jede Konsultation wird archiviert und ist nachvollziehbar, sodass Ärzte mühelos alle gesetzlichen und abrechnungstechnischen Anforderungen erfüllen können.
„Dank Omnidoc sind unsere Telekonsile endlich anerkannt und vergütet – das macht die Arbeit nachhaltig und zukunftsfähig.“
Dr. Frédéric Augey, Chefarzt Dermatologie, Krankenhaus Vienne
Sind Sie bereit, Ihre Konsile zu strukturieren und zu monetarisieren?
Schreiben Sie uns an kontakt@omnidoc.de – wir zeigen Ihnen gern, wie Sie mit Omnidoc medizinische Zusammenarbeit sicher, effizient und abrechnungsfähig gestalten können.