17. Mai 2025Abrechnung eines Telekonsils: Was Sie wissen müssen

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Seit dem 1. Oktober 2020 sind Telekonsile in Deutschland erstattungsfähig unabhängig davon, ob sie von Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen oder Zahnärzt:innen durchgeführt werden. Die Abrechnung ist sowohl für gesetzlich als auch für privat versicherte Patient:innen möglich.

Telekonsile abrechnen: Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

Wer trägt die Kosten?

Telekonsile werden zu 100 % von der Krankenversicherung erstattet, unabhängig vom Versicherungsstatus der Patient:innen.

  • Im EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) erfolgt die Vergütung extrabudgetär. Das bedeutet: Die Leistung wird vollständig bezahlt, auch wenn das Regelleistungsvolumen (RLV) der Praxis im Quartal bereits erreicht ist.
    • Die Abrechnung erfolgt quartalsweise, wie bei regulären Konsultationen.
    • Es dürfen maximal zwei Telekonsile pro Behandlungsfall abgerechnet werden.
  • Bei privat Versicherten gibt es keine formale Begrenzung für Anzahl und Frequenz der Telekonsile.

Wenn Sie mehr über die Abrechnung von Telekonsilen erfahren möchten, dann lesen Sie sich diesen Artikel durch.

Wann und wie wird ein Telekonsil abgerechnet?

Eine Abrechnung ist nur möglich, wenn das Telekonsil:

  • über einen gesicherten Kommunikationsweg erfolgt, z. B. über eine zertifizierte Telekonsil-Plattform wie Omnidoc,
  • und der Fall abgeschlossen ist – das heißt: Der konsultierende Arzt hat eine fundierte diagnostische oder therapeutische Einschätzung abgegeben und schließt den Fall.

Telekonsil Abrechnung auf Omnidoc: Einfach und effizient

  • Der Konsiliararzt klickt auf „Beenden“, sobald das Konsil abgeschlossen ist.
  • Alle erforderlichen Abrechnungsdaten werden automatisch erfasst und in einem strukturierten Dokument bereitgestellt.
  • Falls verfügbar, erfolgt eine Integration in die Praxissoftware, inklusive automatischem Datentransfer.

Welche Angaben sind für die Telekonsil-Abrechnung notwendig?

Für eine korrekte und vollständige Abrechnung eines Telekonsils benötigen Sie folgende Informationen:

  • Vollständiger Name der Patient:in
  • Versicherungsnummer
  • Namen der anfragenden und konsultierenden Arztes
  • Arztnummern (LANR / BSNR)
  • Relevante Abrechnungsziffern (GOP im EBM oder GOÄ im privaten Bereich)
  • Verwendete Praxissoftware oder das jeweilige Krankenhausinformationssystem

Optional: Abrechnung per Überweisungsschein

Um den Prozess zu vereinfachen, kann auch ein Überweisungsschein hochgeladen werden. Dieser wird automatisch ausgelesen und enthält alle abrechnungsrelevanten Informationen.

Abrechnungsunterstützung auf Omnidoc

Nach Abschluss jedes Telekonsils finden Sie auf Omnidoc eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Abrechnung. Diese hilft, formale Fehler zu vermeiden und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

📩 Sie möchten Ihren ersten erstattungsfähigen Telekonsil einrichten? Schreiben Sie uns an kontakt@omnidoc.de.